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Staßfurt (kae) • Das Betreten von Eisflächen öffentlicher Gewässer ist VERBOTEN. Darauf weist Fred Kalcher, Mitarbeiter des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung hin. Grundlage des Verbotes sei das Aufrechterhalten der öffentlichen Sicherheit, gemäß §8 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Staßfurt. Erziehungsberechtigte werden aufgefordert, ihre Kinder auf die Gefahren beim Betreten der nicht tragfähigen Eisflächen hinzuweisen.
Info's zum Thema Eisrettung finden Sie hier: ![]() Bild: zugefrorene Bode in Löderburg
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